Um die Funktionen des erweiterten Ausgleichs nutzen zu können müssen Sie in einigen Bereichen Einrichtungsdaten hinterlegen:
Verzweigen Sie in der Zahlungsverkehr Einrichtung in den Bereich Ausgleich und hinterlegen Sie hier die gewünschten Zahlungstoleranzen sowie generelle Suchoptionen. Hier schalten Sie auch die eigentliche Funktion für den erweiteret Ausgleich frei.
Legen Sie in der Tabelle Textschlüsselergänzung fest, wei die Buchung von Rücklastschriften erfolgen soll, wie anfallende Gebühren verarbeitet werden sollen, welche Belegnumern zu verwenden sind und ob die betreffenden Mandate systemseitig gesperrt werden sollen.
Öffnen Sie die Geschäftsvorfallcodes. Zur automatisierten Verarbeitung von Rücklastschriften müssen Sie hier bei den entsprechenden Codes im Feld Rückgabe das kennzeichen setzen.
Verwalten Sie unter den Ausgleichskonten die Schlagworte, anhand derer die Sachkonten zugeordent werden können.
In der Tabelle Ausgleichsvorschlag Debitor hinterlegen Sie Zeichenketten für die Suche nach Kontonummer, Belegnummer, externer Belegnummer und Mahnungsnummer.

In der Tabelle Ausgleichsvorschlag Kreditor hinterlegen Sie Zeichenketten für die Suche nach Kontonummer, Belegnummer und externer Belegnummer.

Sofern Sie in der Zahlungsverkehr Einrichtung hinterlegt haben, dass die Suchfunktion auch in anderen als dem aktuellen Mandanten erfolgen soll hinterlegen Sie unter Ausgleichsvorschlag Mandant das Sachkonto, auf dem die Zahlungen im aktuellen Mandanten gebucht werden sollen.
Hinweis |
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| Schalten Sie die Funktion für den erweiterten Ausgleich bitte erst dann frei, wenn alle anderen Einrichtungsschritte vollständig ausgeführt worden sind. |
Sie können abschließend in der Zahlungsverkehr Einrichtung noch entscheiden, ob die Bankverbindungen, über die Geld bei Ihnen eingeht, bei dem zugeordneten Debitor automatisch angelegt werden sollen. Angelegte Debitorbankkonten werden als Kriterium zur Identifikation des Debitors genutzt, sofern die übrigen Einrichtungsdaten keine Zuordnung zu einem Beleg oder Konto erlauben.
Hinweis